Peter Räber unterrichtet alle Motorradkategorien.
Zusätzlich zu den Kursen werden Fahrstunden für die Prüfungsvorbereitung angeboten.
Peter 079 417 76 58
SMS, WhatsApp
Für alle Gesuchssteller welche noch keine Ausweiskategorien B (Auto) oder A1 haben, gilt:
Danach erhält man den Lernfahrausweis der gewünschten Kategorie.
Alle Anderen müssen auch immer einen Lernfahrausweis bestellen.
Der Lernfahrausweis ist für die Kategorien A1 4 Monate gültig. Wenn in dieser Zeit der Nachweis für die vorgeschriebene praktische Grundschulung erbracht wird, verlängert sich der Lernfahrausweis um 12 Monate.
Es können maximal 2 Lernfahrausweise für die gleiche Kategorie gelöst werden, es gibt keine Ausnahmen.
Keine weitere Theorieprüfung oder Grundkurs nötig.
Kategorie A beschränkt
Leistung maximal 35 kW, und einem Verhältnis von Motorleistung von nicht mehr als 0,20 kW/Kg. Für 2 Personenplätze zugelassen.
Kategorie A unbeschränkt
Leistung über 35 kW. Für 2 Personenplätze zugelassen.
Es wird an jeder Prüfung ein Manöverteil getestet.
Mögliche Varianten: Spurgasse, Slalom, enge Acht fahren, Vollbremsung sowie Berganfahren.
Maximal 50 ccm / 4 kW / max. 45 kmh
Ausbildung
4 x 2 Lektionen Verkehrskunde, gleichzeitig 12 Lektionen praktischer Grundkurs
Prüfung
Praktische Prüfung mit Motorrad/Roller bis 50ccm
Hinweis
Wer die genannte Fahrprüfung der Kategorie A1 Kleinmotorrad mit 15 gemacht hat, kann ab 16 Jahren prüfungsfrei die Kategorie A1, mit max. 125ccm, 11kW(15PS) fahren.
Maximal 125 ccm / 11 kW (15 PS)
Ausbildung
4 x 2 Lektionen Verkehrskunde, gleichzeitig 12 Lektionen praktischer Grundkurs
Prüfung
Praktische Prüfung mit Motorrad/Roller mit max. 125ccm/11kW
Hinweis
Wer bereits Kat. B hat: 12 Lektionen praktischer Grundkurs.
Keine Prüfung, im Führerausweis eintragen lassen.
Maximal 35 kW (47,6 PS), maximal 0,20 kW/Kg
Ausbildung
ab 2021 muss nur noch bei der ersten Motorradkategorie ein praktischer Grundkurs von 12 Std. besucht werden.
Prüfung
Praktische Prüfung mit Motorrad/Roller.
Hinweis
ab 1.1.2021 gilt: Es muss nur noch 1 mal ein 12stündiger Grundkurs besucht werden, egal für welche Motorradkategorie. Für diejenigen, welche früher Kat. A1 mit 8 Stunden gemacht haben, wird ab 1.1.2021 noch der Teil 3 der Grundschulung von 4 Stunden verlangt.
Über 35 kW (47,6 PS)
Ausbildung
Der Lernfahrausweis kann nur beantragt werden, wenn man bereits zwei Jahre im Besitz des Führerausweises der Kategorie A beschränkt war.
Prüfung
Praktische Prüfung mit Motorrad/Roller
Hinweis
Nur möglich, wenn vorher klaglos 2 Jahre mit Kat. A beschränkt gefahren wurde. Es wird für jede Kategorie eine Fahrprüfung verlangt.
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