Motorrad Wädenswil

Kurse

Motorrad Zürich

Kurse

Verkehrskunde

Kurse

Nothilfe

Kurse

Personenwagen

Automat und geschaltet

Fahrlehrer

Die Fahrschüler werden von Yvonne oder Peter Räber ausgebildet.

Yvonne 079 635 63 73
SMS, WhatsApp, Signal, Messenger
Yvonne unterrichtet von Montag bis Freitag an den Nachmittagen sowie am Samstag ganztags.

Peter 079 417 76 58
SMS, WhatsApp
Peter unterrichtet von Montag bis Samstag ganztags.

Fahrzeuge

  • VW ID 3, Elektro
  • VW Tiguan, Automat, mit Anhänger für Kat.BE
  • Audi Q3, Automat
  • Audi A3, geschaltet

Die Fahrzeuge werden regelmässig erneuert.

Fahrstundenpreise

Auto, Kat. B

Einzellektion bar 45 Minuten
85
Einzellektion bar 60 Minuten
110
Kleines Abo (20×15 Minuten)
pro 45min. 75.-
500
Grosses Abo (40×15 Minuten)
pro 45min. 75.-
1000
Versicherung, einmalig
100

Schritte zum Führerausweis

1. Nothilfekurs
  • Wenn möglich Not­hilfe­kurs vor dem 17. Alters­jahr besuchen.
  • Der Nothilfekurs-Ausweis ist 6 Jahre gültig. Kurse können bei uns gebucht werden.

Nothilfekurse

2. Gesuch für den Lern­fahr­ausweis
  • Gesuchs-Formular für den Lern­fahr­ausweis aus­füllen.
  • 1 Foto aufkleben, unterzeichnen.

Formular Lernfahrgesuch

3. Seh- und Hörtest
  • Mit diesem Formular in ein Optiker­geschäft gehen, um einen Seh- und Hörtest zu machen.
  • Der Test darf nicht älter als 24 Monate alt sein.
4. Identifikation
  • Danach zur Identi­fi­kation entweder zur Einwohner­kontrolle deines Wohn­ortes oder direkt beim Strassen­verkehrs­amt persönlich vor­sprechen.
  • Wichtig: Original ID, Pass, oder Ausländer­ausweis vorlegen (Nothilfeausweis muss dabei sein).
5. Theorie­prüfung
  • Nun erhält man vom Strassen­verkehrs­amt ein Anmelde­formular für die Theorie­prüfung. Diese kann frühestens 1 Monat vor dem 17. Alters­jahr absolvieren (ausser man hat die Theorie bereits für die Kategorie A1 gemacht). Bei Nichtbestehen kann die Theorieprüfung unbegrenzt wiederholt werden, bis sie bestanden ist.
  • Die Theorieprüfung welche ab 01.01.2021 bestanden wird, gilt unbefristet. Das heisst, sie muss bei einem zweiten Lernfahrausweis nicht wiederholt werden.
6. Lern­fahr­ausweis
  • Du hast die Theorie bestanden! Gratulation! Der Lern­fahr­ausweis wird dir zugeschickt, frühestens aber zu deinem 17. Geburts­tag.
  • Ab 2021 darf man bereits mit 17 Jahren mit der Autofahrausbildung beginnen. Man darf jedoch erst nach mindestens 1 Jahr an die Führerprüfung.
7. Fahrschule und Fahrpraxis
  • Nun darfst Du in Begleitung vom Fahr­lehrer oder von Privat­personen, welche mindestens 23 Jahre alt sind und mindestens 3 Jahre den ent­sprechenden Fahrausweis derselben Kategorie haben, fahren. Es hilft, wenn Du das vom Fahr­lehrer gelernte, zuhause mit Deinen Eltern vertiefst.
  • Es braucht viel Routine und nicht nur die Fahr­prüfung, damit Du im heutigen Verkehr sicherbestehen kannst.
8. Verkehrs­kunde­unter­richt
  • Vor der praktischen Prüfung musst Du den obligato­rischen Verkehrs­kunde­kurs besucht haben. Ohne diesen bist du im System vom Strassenverkehrsamt für die Fahrprüfung gesperrt.

Verkehrskundekurse

9. Praktische Prüfung und WAB-Kurse
  • Nach bestandener Fahrprüfung müssen, innerhalb von 1 Jahr, die obligatorischen Weiterausbildungskurse (WAB) von 1 Tag besucht werden! Bei Nichtbesuch ist dein Ausweis nicht mehr gültig. Du darfst nicht mehr fahren.
  • Du kannst aber ein Gesuch beim Strassenverkehrsamt stellen, damit Du eine Ausnahmebewilligung bekommst, um nur an diesem Kurstag zu fahren, damit der Ausweis wieder gültig ist. (Aufwand, Kosten, also nicht vergessen).

Anmeldung zum WAB-Kurs

© 2024 Fahrschule Yvonne und Peter Räber, 8805 Richterswil